AGB

Die Lehrganskosten werden nach schriftlicher Anmeldung bis zum zweiten Kursabend ohne Abzug fällig.
Bei Zahlungsverzug werden an der zweiten Erinnerung 5,00 € berechnet. Ausgabe von Lehrmaterial kann nur bei sofortiger Barzahlung erfolgen.

Bootsführerscheine können nur von Personen erworben werden, die als Schiffsführer geeignet sind.
Hierzu gehört u.a. auch der Nachweis ( Formblatt ) ausreichendem Seh.- und Hörvermögens. Bewerber, die eine Farbschwäche haben, sollten das Formblatt vorab anfordern, um die fachärztliche Untersuchung bis zum zweiten Kursabend abzuschließen. Nur so ist sichergestellt, dass der Bewerber auch zur Prüfung zugelassen wird.

Der Besitz eines Autoführerscheines ist keine Gewähr dafür, dass die Auflagen hinsichtlich der Farbtüchtigkeit erfüllt sind!
Sollte ein Teilnehmer die Voraussetzungen nicht erfüllen und bis spätestens am zweiten Lehrgangtag das ärztliche Attest vorlegen, erfolg Rückzahlung der Lehrgangsgebühr in voller Höhe. Lehrgangsmaterial kann leider nicht zurückgenommen werden.

Kann ein Teilnehmer aufgrund höherer Gewalt ( Krankheit, aber auch bei beruflicher Abwesenheit ) einen begonnenen Lehrgang nicht abschließen, wird die Lehrgangsgebühr oder ein Teil davon bei Teilnahme am nächstfolgenden gleichartigen Kurs verrechnet.

Eine Verrechnung ist ausgeschlossen, wenn der Teilnehmer dem laufenden Lehrgang ohne vorherige Absprache fernbleibt. Dies gilt ebenfalls, wenn zwischen Beginn des ersten Kurses und der Teilnahme am nächstmöglichen Lehrgang mehr als sechs Monate vergehen!
Kurstermine werden rechtzeitig bekannt gegeben. Terminänderungen aufgrund besonderer Umstände bleiben ausdrücklich vorbehalten.

Die Yachtschule-Ortenau haftet für Personen und Sachschäden gegenüber den Lehrgangsteilnehmern im Rahmen der bestehenden Haftpflichtversicherung für sportliche Ausbildungsstätten. Eine weitere Haftung ist ausdrücklich ausgeschlossen.

Von den zuständigen Prüfungskommissionen werden Prüfungsgebühren und Prüfungskosten erhoben. Diese sind direkt an die Kommissionen abzuführen. Auf Wunsch übernimmt die Yachtschule die Weiterleitung i. A. der Prüfungsteilnehmer, um eine schnellere Abwicklung sicherzustellen.

An einer Prüfung kann nur teilnehmen, wer die erforderlichen Unterlagen rechtzeitig zur Prüfungsanmeldung eingereicht hat und diese sachlich richtig und vollständig sind. Eine Prüfungsteilnahme wird verweigert, wenn ein Kurs, Lehrbücher etc. noch nicht vollständig bezahlt sind.

Hinweise zur praktischen Ausbildung.

Wenn ein vorher vereinbarter Praxistermin nicht wahrgenommen wird, sind Ausfallkosten in Höhe von 15,00 € fällig. Praktische Schulungen finden bei jedem Wetter statt, ausgenommen bei starkem Nebel, Hochwasser oder Sperrung der Schifffahrt.

Den Anordnungen des Ausbilders ist am Steg und an Bord Folge zu leisten!